Für die Genehmigung einer Pflegestufe sind ein Mindestzeitaufwand für die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und die hauswirtschaftliche Versorgung Voraussetzung.
Die Grundlage bildet der Hilfebedarf bei folgenden täglichen wiederholenden Verrichtungen:
Erhebliche Pflegebedürftigkeit beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens 90 Minuten Hilfe und davon mehr als 45 Minuten für wenigstens zwei Verrichtungen der Grundpflege benötigt werden. Zusätzlich wird bei den hauswirtschaftlichen Verrichtungen mehrmals in der Woche Hilfe benötigt.
Schwerpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn jeden Tag mindestens drei Stunden Hilfe nötig ist und mindestens zwei Stunden davon auf die Grundpflege entfallen, verteilt auf wenigstens drei verschiedene Tageszeiten. Auch eine mehrfach in der Woche durchgeführte hauswirtschaftliche Hilfe zählt dazu.
Eine Schwerstpflegebedürftigkeit ist gegeben, wenn der tägliche Hilfebedarf mindestens fünf Stunden beträgt. In diesem täglichen Hilfebedarf müssen mindestens vier Stunden für die Grundpflege aufgewendet werden. Der Pflegebedarf muss rund um die Uhr, auch nachts nötig sein. Zusätzlich ist mehrfach bei den hauswirtschaftlichen Verrichtungen Hilfe nötig.
Pflegestation Lüder
Hauskrankenpflege
Potsdamer Straße 109a
14974 Ludwigsfelde
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